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meinungsfreiheit und selbstverstümmelung

Artikel 5 (1)   Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. … ein bekannter, beruflich im – sagen wir mal – bereich … Weiterlesen

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